FAQ
Was bedeutet Compliance?
Compliance bedeutet die Einhaltung der gesetzlichen und unternehmensinternen Regeln. Für die Franz Morat Group bedeutet dies konkret, dass alle geschäftlichen Aktivitäten unserer Firmengruppe sowie die unserer Mitarbeiter im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen, unserem Code of Conduct sowie den weiterführenden einschlägigen Richtlinien und Anweisungen stehen müssen.
Was ist zu tun, wenn es zu Compliance-Verstößen kommt?
Alle unsere Mitarbeiter sind aufgerufen, mögliche Verstöße zu melden und so dazu beizutragen, dass die Folgen solcher Verstöße begrenzt werden und ein vergleichbares Fehlverhalten in der Zukunft vermieden wird. Das gleiche gilt für Geschäftspartner und jeden anderen.
Wer kann Verstöße melden?
- Die eigene Belegschaft d.h. jeder Mitarbeiter einschließlich Auszubildende, Studenten, Doktoranten oder Praktikanten
- Jeder Externe (z.B. Leiharbeitnehmer oder Mitarbeiter externer Dienstleister)
- Jeder Geschäftspartner (z.B. Lieferanten, Kunden oder Kooperationspartner)
- Jeder Dritte
Welche Verstöße können gemeldet werden?
Gemeldet werden können alle Verstöße gegen Gesetze, den Code of Conduct oder andere interne Regelungen. Darüber hinaus unterscheiden wir in unserem Online-Portal nach:
- Menschenrechtliche und umweltbezogene Themen, Risiken oder Verletzungen in der Lieferkette
- Beschwerden/Bedenken zu allen möglichen ESG-Themen (Umwelt, Soziales und die Unternehmensführung betreffend)
- Datenschutzverletzungen
- Sonstige Verstöße gegen das EU-Recht und das nationale Recht
- Sonstige Beschwerden oder Meldungen
Was bedeutet Schutz von hinweisgebenden Personen?
Der Schutz von hinweisgebenden Personen bezieht sich auf Maßnahmen, die ergriffen werden, um Personen zu schützen, die Informationen über Fehlverhalten, Missstände oder illegale Aktivitäten in Organisationen melden. Diese Personen werden oft als "Whistleblower" bezeichnet. Der Schutz kann verschiedene Formen annehmen, einschließlich rechtlicher, organisatorischer und persönlicher Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Hinweisgeber keine Repressalien oder negative Konsequenzen erleiden, wenn sie Missstände offenlegen. Solche Maßnahmen können Anonymität, vertrauliche Behandlung, rechtliche Absicherung gegen Vergeltungsmaßnahmen sowie Unterstützung und Beratung für die Hinweisgeber umfassen.
Ein Verdacht, aber keine Beweise – reicht das für eine Meldung?
Ja, denn jede Meldung führt zu einer unternehmensinternen Untersuchung in der dann den Hinweisen entsprechend nachgegangen wird. Durch die Meldung aller Verdachtsmomente oder Bedenken ist es möglich potenzielle Probleme frühzeitig zu erkennen und zu untersuchen, bevor sie sich zu größeren Problemen entwickeln.
Welchen Schwerpunkt soll ich wählen?
Grundsätzlich können alle Schwerpunkte in Anspruch genommen werden. Durch das ausfüllen der Fragen in unserem Online-Portal ist allerdings sichergestellt, dass die bearbeitende Person alle nötigen Informationen zu der Meldung erhält und so Unklarheiten vermieden werden.